Kleiner Leitfaden Notbetreuung
Grundlagen: Schulrechtliche Vorgaben – interne Absprachen
Die Gesundheit & Sicherheit aller Beteiligten steht im Vordergrund. Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:
Zugang zur Notbetreuung (nach schriftlichem Antrag & Rücksprache mit der Schulleitung)
- mindestens 1 Elternteil in einem der Tätigkeitsbereichegemäß CoronaBetrVO und unabkömmlich
- oder alleinerziehendes Elternteil mit Erwerbstätigkeit
- oder gerade in Abschlussprüfung der Schul-oder Hochschulausbildung
- und sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll -unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts -organisiert werden kann.
- Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem Jugendamt
- müssen gesund sein und auch im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein, z.B. Magen-Darm-Infektionen.
Zahl, Zusammensetzung, Räume
- Keine Mischung von Gruppen (daher nur klassen-bzw. jahrgangsspezifisch).
- Zusammensetzung dokumentieren
- Anzahl und Aktivitäten sind so zu begrenzen, dass ein permanenter Mindestabstand von 1,5m einzuhalten ist.
- kein Sitzplatzwechsel (auch beim Essen), um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
- Klare Raumzuweisung der Gruppen
Persönliches Verhalten
- Abstandsregeln
- Händehygiene nach Betreten des Raumes mit Seife über 20-30 Sekunden.
- Maskengebot in den Fluren oder da wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können
- Beachten der Husten-und Nieß-Etikette
- keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam nutzen.
- ggf. Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen
- Bewegungsmöglichkeiten & Bewegungsanreize im Rahmen des Infektionsschutzes schaffen.
SuS mit Symptomen sind sofort zu melden und von der Notbetreuung auszuschließen.