Leitfaden Notbetreuung

Kleiner Leitfaden Notbetreuung

Grundlagen: Schulrechtliche Vorgaben – interne Absprachen

Die Gesundheit & Sicherheit aller Beteiligten steht im Vordergrund. Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:

Zugang zur Notbetreuung (nach schriftlichem Antrag & Rücksprache mit der Schulleitung)

  • mindestens 1 Elternteil in einem der Tätigkeitsbereichegemäß CoronaBetrVO und unabkömmlich
  • oder alleinerziehendes Elternteil mit Erwerbstätigkeit
  • oder gerade in Abschlussprüfung der Schul-oder Hochschulausbildung
  • und sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll -unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts -organisiert werden kann.
  • Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem Jugendamt
  • müssen gesund sein und auch im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein, z.B. Magen-Darm-Infektionen.

Zahl, Zusammensetzung, Räume

  • Keine Mischung von Gruppen (daher nur klassen-bzw. jahrgangsspezifisch).
  • Zusammensetzung dokumentieren
  • Anzahl und Aktivitäten sind so zu begrenzen, dass ein permanenter Mindestabstand von 1,5m einzuhalten ist.
  • kein Sitzplatzwechsel (auch beim Essen), um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
  • Klare Raumzuweisung der Gruppen

Persönliches Verhalten

  • Abstandsregeln
  • Händehygiene nach Betreten des Raumes mit Seife über 20-30 Sekunden.
  • Maskengebot in den Fluren oder da wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können
  • Beachten der Husten-und Nieß-Etikette
  • keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam nutzen.
  • ggf. Verwendung von Desinfektionsmitteln für bestimmte, häufig von unterschiedlichen Personen berührten Flächen
  • Bewegungsmöglichkeiten & Bewegungsanreize im Rahmen des Infektionsschutzes schaffen.

SuS mit Symptomen sind sofort zu melden und von der Notbetreuung auszuschließen.