Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Liebe Eltern,
wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind, bitte ich Sie, das Formular auszufüllen. Bitte informieren Sie mich möglichst schnell per Mail, damit ich die notwendigen Vorkehrungen treffen kann.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie alle gesund bleiben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
G. Wolf