09.04.2021
Liebe Eltern,
wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, findet in der ersten Woche nach den Osterferien (vom 12.04. – 16.04.21) ausschließlich Distanzunterricht satt. Ob der Distanzunterricht danach noch weiter verlängert wird, ist unklar. Die Landesregierung begründet die Entscheidung mit der unsicheren Infektionslage.
Ihr Kind hat also nicht in der Schule Unterricht. Alle Kinder bekommen Aufgaben für zu Hause. Auf Grund der kurzfristigen Entscheidung, erfolgt eine Materialausgabe an die Schüler und Schülerinnen am Montag (12.04.21) oder am Dienstag (13.04.21). Die Klassenlehrer/innen informieren Sie als Eltern, wann die Kinder die Lernmaterialien und Arbeitspläne in der Schule abholen können. Ich bitte darum, dass nur die Kinder zur Materialausgabestelle kommen. Wenn Sie als Eltern Ihr Kind begleiten, bitten wir Sie, außerhalb des Schulhofs auf ihr Kind zu warten. Die älteren Schulkinder können sicherlich alleine zur Schule kommen. Wichtig ist, dass die Kinder eine medizinische (OP-Maske bitte passend) tragen.
Eine pädagogische Betreuung wird ab dem 12.04.2021 nur für die Kinder angeboten, die zu Hause nicht betreut werden können.
Wenn ein wichtiger Betreuungsbedarf vorliegt, bitten wir Sie, die Schulleitung (0228/777030) oder die OGS-Leitung (0228/96783390) am Freitag, den 09.04.21 bis 17.00 Uhr oder am Samstag in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr anzurufen, um den Betreuungsbedarf abzuklären. Wir bitten zusätzlich darum, eine Anmeldung (Homepage der Schule) auszufüllen und der Schule und der OGS zu mailen.
Einige Mitarbeiter der OGS befinden sich aktuell noch in Quarantäne, so dass aktuell nur eingeschränkte Betreuungszeiten angeboten werden können (vgl. Anmeldeformular).
Ab Montag gilt für die Schüler/innen und alle Mitarbeiter/innen der Schule eine grundsätzliche Testpflicht (wöchentlich zweimalige Corona-Selbsttests). Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, stellt die Landesregierung den Grundschulen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Regelmäßige Schnelltests unserer Schüler- und Schülerinnen sollen mehr Schutz vor einer Infektion bieten.
Die Kinder, die in der Schule die Notbetreuung besuchen, werden deshalb in der Schule wöchentlich an zwei Corona-Selbsttests teilnehmen. Die Tests sind Voraussetzung für den Besuch der Schule und der Notbetreuung. Es besteht eine Testpflicht. Alternativ können negative Testungen (höchstens 48 Stunden alt) von Teststellen vorgelegt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie gesund bleiben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Wolf, Rektorin